Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Wolters Haus Service
§ 1 Auftrag & Durchführung
Der Auftraggeber erteilt der Firma Wolters Haus Service den Auftrag zur Ausführung von Arbeiten im Rahmen einer werksvertraglichen und schriftlich zugrunde zu legenden Tätigkeit. Terminangaben für die Auftragsdurchführung sind unverbindlich; ein Verzug tritt erst nach Ablauf einer 4-wöchigen schriftlichen Nachfrist durch den Auftraggeber ein.
§ 2 Widerrufsrecht & Vorzeitiger Arbeitsbeginn
Dem Auftraggeber steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Wünscht der Auftraggeber den Beginn der Dienstleistung vor Ablauf dieser Frist, erklärt er sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert. Bei einem Widerruf vor vollständiger Erfüllung ist Wertersatz für die bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
§ 3 Preise & Zahlung
Preise und Preisvereinbarungen sind frei wählbar; es gelten die vereinbarten Stundensätze oder Pauschalen (Abrechnung im 30-Minuten-Takt). Das Zahlungsziel beträgt 7 Kalendertage (bar oder per Überweisung). Bei Zahlungsverzug ist die Firma Wolters Haus Service berechtigt, ohne weitere Mahnung beim zuständigen Amtsgericht einen Mahnbescheid zu veranlassen und die Arbeiten unverzüglich einzustellen.
§ 4 Vertragsstornierung & Abnahme
Eine Stornierung des Auftrages hat bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der ersten Arbeitsstunde zu erfolgen; andernfalls wird ein Entgelt in Höhe von 70% des Auftragswertes berechnet. Ohne schriftliche Reklamationen innerhalb von 7 Tagen erkennt der Kunde die erbrachte Leistung im vollen Umfang an und das Vertragsverhältnis gilt als ordentlich beendet. Danach erlöschen jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber der Firma Wolters Haus Service.
§ 5 Haftungsausschluss
Für Schäden an Terrassendächern, Wintergartendächern, PV-Solaranlagen oder ähnlichen Dachkonstruktionen sowie Kunststoff- und Glasflächen jeglicher Art, welche nur durch Begehung gereinigt werden können, übernimmt die Firma Wolters Haus Service keine Haftung, da mangelhafte Verlegung (Spannung, Passungenauigkeit) fast immer den Schadensgrund darstellt. Die zu reinigenden Flächen sind frei zugänglich zu machen. Sollte die Firma Wolters Haus Service oder ihre Mitarbeiter zum Zwecke der Reinigung selbst Gegenstände forträumen, um sie herum reinigen oder über, unter oder nebenher greifen müssen, um Reinigungen durchführen zu können, so übernimmt die Firma Wolters Haus Service keine Haftung für Schäden, die durch eine solche nicht vertragskonforme Tätigkeit entstehen. Jeglicher Schadensersatzanspruch, berechtigt oder nicht, ist bei Beendigung der Tätigkeit gegenüber dem Mitarbeiter zu erheben.
§ 6 Technisch unvermeidbare Risiken
Beim Reinigen von Dach, Fassade, Terrasse, Pflaster usw. kann es vorkommen, dass sich lose Partikel z.B. am First oder Fugen (z.B. Zement) oder Firstkämme, die durch Umwelteinflüsse (Sonneneinstrahlung) lösen, abfallen. Dies können wir nicht verhindern. Bei Dächern ohne Dachfolien, schadhafte Dachfolien, falsch angebrachte Dachfolien, First sowie Bleiabdeckungen an z.B. Schornsteinen kann (sehr selten) Wasser eintreten. Hierfür können wir leider keine Haftung übernehmen. Der Auftraggeber erklärt sich zudem mit dem Einsatz von Reinigungsmitteln einverstanden, die eine Aufhellung der Oberfläche (z. B. des Daches) bewirken können; die Verantwortung hierfür trägt der Auftraggeber, auch wenn die Zustimmung hierzu mündlich erteilt wurde.
§ 7 Garantie & Reklamation
Auf reine Dach- und Fassadenreinigungsarbeiten oder PV-Solaranlagen-Reinigung gibt es keine Garantie. Die Arbeiten sind durch den Auftraggeber oder seines Vertreters unverzüglich nach Fertigstellung in Augenschein zu nehmen und ggf. Unregelmäßigkeiten oder Schäden zu beanstanden. Dies wird dann selbstverständlich und unverzüglich korrigiert. Schäden müssen uns innerhalb von einer Woche nach Rechnungsstellung in Schriftform (Brief, Fax oder E-Mail) mitgeteilt werden.
§ 8 Termine & Anfahrtskosten
Termine können geändert werden, wenn dies einem verantwortlichen Mitarbeiter von der Firma Wolters Haus Service mindestens 12 Stunden vorher telefonisch mitgeteilt wird. Eine Mitteilung auf einer Mailbox oder einem Anrufbeantworter gilt als nicht erhalten. Bei kurzfristigereren Terminänderungen oder wenn eine Änderung erst vor Ort nach erfolgter Anfahrt notwendig wird, kann die Firma Wolters Haus Service Schadensersatz für den Verdienstausfall sowie die Anfahrtsgebühr in Höhe von 0,60 EUR / KM geltend machen. Anfahrtskosten fallen an, wenn der Auftrag unter 45 m² liegt oder schriftlich anders vereinbart wurde.
§ 9 Bereitstellung von Betriebsmitteln & Mitwirkung
Der Auftraggeber stellt Wasser- und Stromanschlüsse für die Dauer der Arbeiten kostenfrei in zumutbarer Reichweite zur Verfügung. Der Auftraggeber versichert, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein und holt notwendige Genehmigungen (z.B. für Halteverbotszonen oder Betreten von Nachbargrundstücken) eigenständig ein.
§ 10 Umwelteinflüsse & Nachverschmutzung
Der Auftraggeber schützt empfindliche Pflanzen, Teiche oder Gegenstände im Arbeitsbereich vorab eigenständig. Für Schäden an Vegetation oder Lebewesen durch Spritzwasser wird keine Haftung übernommen. Für Neuverschmutzungen nach der Abnahme (z. B. durch Laubfall, Ruß oder Witterung) besteht kein Anspruch auf kostenlose Nachreinigung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollten Teile der AGB unwirksam sein, treten an deren Stelle die gesetzlich am nächsten kommenden Regelungen. Im Übrigen gilt das Recht der BRD. Gerichtsstand ist Nordhorn.
Stand: 16.02.2026 | Wolters Haus Service
